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Polen plant strengere Regeln für Airbnb-Vermietungen in Städten wie Krakau

Nach Angaben von Notes from Poland hat die polnische Regierung einen Gesetzentwurf gebilligt, der frühestens 2028 in Kraft treten und Kommunen das Recht geben soll, gewerbliche Kurzzeitvermietungen…

aktualisiert 03. September 2026

Polen plant strengere Regeln für Airbnb-Vermietungen in Städten wie Krakau

Nach Angaben von Notes from Poland hat die polnische Regierung einen Gesetzentwurf gebilligt, der frühestens 2028 in Kraft treten und Kommunen das Recht geben soll, gewerbliche Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com vor Ort zu verbieten oder zu beschränken. Für die Reiseplanung nach Krakau verschiebt sich damit ein Zeitfenster: klare Übergangsfristen im Entwurf, aber noch zwei politische Schritte bis zum Inkrafttreten – und der Blick auf 2028 ändert die Disposition für Buchungen erst mittelfristig.

Drei Hebel im Entwurf

Die Vorlage setzt auf drei Eingriffswege. Erstens können Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsgenossenschaften per Mehrheitsbeschluss Kurzzeitvermietung im eigenen Haus untersagen; bestehende Anbieter haben in diesem Fall sechs Monate Zeit, den Betrieb einzustellen. Zweitens können Stadträte auf Antrag des Bürgermeisters Zonen ausweisen, in denen Kurzzeitvermietung komplett verboten oder auf eine bestimmte Anzahl Tage pro Jahr gedeckelt wird. Drittens erhalten Anwohner und Eigentümergemeinschaften erweiterte Rechte, behördliche Kontrollen zu initiieren. Wer innerhalb von sechs Monaten dreimal gegen Regeln zu Sicherheit und öffentlicher Ordnung verstößt, dem wird der Betrieb für ein Jahr untersagt.

Was sich für Krakau konkret verschiebt

Krakau zählt zu den Städten, die im politischen Anlass der Initiative ausdrücklich als Beispielfall dienen. Altstadtkern, Kazimierz, Teile von Krowodrza und Grzegórzki sind heute dicht mit Kurzzeitangeboten besetzt – ein Faktor, der laut Notes from Poland vielerorts die Wohnungsverfügbarkeit für Anwohner verknappt und die Mieten nach oben gezogen hat. Praktisch heißt das für Reisende: In den gefragtesten Lagen schrumpft das Buchungsfenster perspektivisch, der Suchaufwand steigt, einzelne Adressen können komplett aus dem Angebot fallen. Die Taktung des Marktes ändert sich aber nicht über Nacht – wer bis Ende 2027 bucht, plant noch unter den heutigen Regeln. Polen folgt mit diesem Schritt europäischen Vergleichsfällen wie Barcelona, Paris und London, die dem Medium zufolge bereits vergleichbare Beschränkungen eingeführt haben.

Was im Fahrplan noch fehlt

Zwei Hürden stehen aus. Das Parlament muss dem Entwurf zustimmen. Premier Donald Tusk hat bestätigt, dass seine Koalition das Vorhaben nach seinen Worten in einem schwierigen internen Prozess gemeinsam trägt; zugleich berichtet Notes from Poland von intensivem Dissens im Bündnis. Danach liegt der Entwurf auf dem Schreibtisch von Präsident Karol Nawrocki, der nach Darstellung des Mediums der rechten Opposition nahe steht und bereits eine Rekordzahl von Gesetzen mit seinem Veto blockiert hat. Erst nach diesen beiden Schritten beginnt die Übergangsfrist zu laufen – und erst dann können Eigentümergemeinschaften und der Krakauer Stadtrat tatsächlich Verbotszonen ausweisen oder Hausregeln fassen. Für die Reiseplanung heißt das: Buchungen mit Antritt 2028 oder später vorsichtig kalkulieren, pro Adresse den Vermietungsstatus prüfen und Alternativen in Hotels oder Aparthotels im Budget mitführen.